Corona Regeln ausführlich

Die Corona gesetzl. Regeln: Ausführlich!

  • Symptome: Beschäftigte und Kundschaft mit Symptomen einer akuten respiratorischen Atemwegserkrankung oder Fieber dürfen den Friseursalon nicht betreten. Darauf ist bereits bei der Terminvergabe hinzuweisen.
  • Terminvergabe: Die Terminvergabe darf nur über elektronischen oder fernmündlichen Weg erfolgen. Da keine Wartezonen erlaubt sind, möchten wie Sie bitten, pünktlich zu Ihrem Termin zu erscheinen, um einen reibungslosen Ablauf garantieren zu können. Laufkundschaft ist nicht mehr möglich.
  • Ankunft: Bitte warten Sie - wir holen Sie an unserer Salon-Eingangstüre ab. Wenn das Sonnenstudio geschlossen ist, holen wir Sie am Eingang zum Sonnenstudio ab.
  • Schnelltest 1: ab dem 19. April 2021 benötigen Kundinnen und Kunden grundsätzllich den Nachweis eines tagesaktuellen negativen COVID-19-Schnelltests oder einer Impfdokumentation oder einer ärztlichen Bestätigung einer ausgeheilten Infektion, die nicht älter als sechs Monate sein darf.
  • Schnelltest 2: Wir führen keine Schnelltests in unserem Salon durch!
  • Begleitpersonen: ... im Friseursalon sind nicht zugelassen (Ausnahmen gelten z.B. Für Kleinkinder).
  • Masken: Auch bei uns gilt die Maskenpflicht. Bitte setzen Sie ab dem 1. März 2021 Ihre medizinische Maske oder FFP2 Maske bereits vor dem Betreten unseres Salons auf.
  • Hände: Kunden haben beim Betreten unseres Salons die Möglichkeit ihre Hände frisch zu desinfizieren.
  • Haare waschen: Wir sind verpflichtet, Ihre Haare zu waschen. Ihr Termin kann dadurch länger als normal dauern. Bitte planen Sie entsprechend Zeit ein. Auch wenn Sie Ihre Haare schon gewaschen haben, müssen wir Ihre Haare nochmal waschen - sie könnten sich auf dem Weg zu uns infiziert haben!
  • Körperkontakt: ... Mit der Kundschaft (z. B. Händeschütteln, Umarmen) ist nicht gestattet. Wo immer möglich, ist ein Abstand zu anderen Menschen von mindestens 1,50 Metern einzuhalten. Das gilt nicht für die Dauer der Friseurdienstleistung.
  • Ungewohnte Einschränkung: Während unseren Tätigkeiten ist das Gesprächmit unsere Kundschaft (leider) auf ein Minimum zu beschränken und darf nur mit Blickkontakt „über den Spiegel" erfolgen.
  • Dienstleitungen Einschränkungen: Dienstleistungen, die das Gesicht betreffen (z.B. Bart, Augenbrauen, Wimpern), als auch Trockenhaarschnitte sind nicht gestattet!
  • Kundendaten: Wir sind verpflichtet bestimmte Kundendaten zu erheben, damit Gesundheitsämter ggf. Infektionsketten nachverfolgen können. Dazu zählen der Vor- und Nachname, die Anschrift sowie der Tag und die Uhrzeit der Dienstleistungserbringung. Eine Einwilligung der Kunden zur Weitergabe der Daten ans Gesundheitsamt ist vom Gesetzgeber her nicht erforderlich.